Informationen

Wichtige

Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie zusätzlich zum Formular „Frachtmeldung“ wichtige Rechtsgrundlagen, die u.a. das Verhalten im Hafen regeln:

HAFENVERORDNUNG DORTMUND

ALLGEMEINE HAFENVERORDNUNG

FORMULAR „FRACHTMELDUNG“

WASSERWANDERRASTPLATZ

Der Wasserwanderrastplatz im Stadthafen steht Nutzern von Sportbooten mit fest eingebautem Motor und entsprechender Zulassung zur kostenfreien Nutzung für maximal 72 Stunden zur Verfügung. Der Wasserwanderrastplatz ist durch einen Zahlencode gegen unbefugtes Betreten gesichert, der Nutzer*innen beim Passieren der Schleuse Henrichenburg auf Nachfrage mitgeteilt wird.